2 PktPTOffizielle Nummer: 3996

Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall die Polizei benachrichtigen, soweit es im Unfall keine Toten oder Verletzten gibt?

Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Die Pflicht zur Benachrichtigung der Polizei besteht ausschließlich dann, wenn bei einem Verkehrsvorfall Personen getötet oder verletzt wurden. Ist es lediglich zu einem Sachschaden gekommen, wird ein solcher Vorfall als Kollision und nicht als Unfall eingestuft. Die an der Kollision Beteiligten müssen die Polizei nicht verständigen und können eigenständig eine gemeinsame Erklärung über den Verkehrsvorfall erstellen.