2 PktPTOffizielle Nummer: 3996
Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall die Polizei benachrichtigen, soweit es im Unfall keine Toten oder Verletzten gibt?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die Pflicht zur Benachrichtigung der Polizei besteht ausschließlich dann, wenn bei einem Verkehrsvorfall Personen getötet oder verletzt wurden. Ist es lediglich zu einem Sachschaden gekommen, wird ein solcher Vorfall als Kollision und nicht als Unfall eingestuft. Die an der Kollision Beteiligten müssen die Polizei nicht verständigen und können eigenständig eine gemeinsame Erklärung über den Verkehrsvorfall erstellen.
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Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall auf Verlangen eines an diesem Vorfall auch beteiligten Passagiers Ihre Personaldaten angeben?
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Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall die Polizei benachrichtigen und das medizinische Rettungsteam rufen, wenn es im Unfall Tote oder Verletzte gibt?