2 PktPTOffizielle Nummer: 3997

Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall die Polizei benachrichtigen und das medizinische Rettungsteam rufen, wenn es im Unfall Tote oder Verletzte gibt?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung liegt ein Unfall vor, wenn bei einem Ereignis Personen getötet oder verletzt wurden. Jeder Beteiligte an einem solchen Unfall ist zwingend verpflichtet, die Polizei sowie den Rettungsdienst zu verständigen, um den Verletzten Hilfe zu leisten und die Umstände des Ereignisses festzustellen.