2 PktBOffizielle Nummer: 1880
Wie soll die Einrichtung gesichert sein, mit der eine Ladung auf dem Anhänger befestigt wurde, der durch einen PKW gezogen wird?
Beschreibung
Art. 61 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Pkt. 2.1.1. des Abschnitts II des Detaillierten Schulungsprogramms für Personen, die sich um eine Fahrerlaubnis der Klasse B bewerben, Anhang Nr. 1 zur Verordnung des Ministers für Verkehr, Bau und Seewirtschaft vom 13. Juli 2012 über die Schulung von Personen, die sich um eine Fahrerlaubnis bewerben, Fahrlehrern und Dozenten (Pos. 1019).
Erklärung
Richtige Antwort: Sie ist davor zu sichern, dass sie nicht locker wird.
Vorrichtungen zur Ladungssicherung, wie Gurte oder Seile, müssen gegen Lockern, freies Herabhängen oder Herabfallen gesichert sein. Gemäß Art. 61 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes könnte ein loses Element in ein Rad geraten oder abfallen und so eine ernsthafte Gefahr auf der Straße darstellen.