2 PktBOffizielle Nummer: 1881

Auf welche Art und Weise ist eine Ladung auf einem PKW zu verstauen?

Beschreibung

Art. 61 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Pkt. 2.1.1. des Abschnitts II des Detaillierten Schulungsprogramms für Personen, die sich um eine Fahrerlaubnis der Klasse B bewerben, Anhang Nr. 1 zur Verordnung des Ministers für Verkehr, Bau und Seewirtschaft vom 13. Juli 2012 über die Schulung von Personen, die sich um eine Fahrerlaubnis bewerben, Fahrlehrern und Dozenten (Pos. 1019).
Erklärung

Richtige Antwort: Die Ladung darf die Sicht nicht verdecken.

Gemäß Art. 61 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss die Ladung so platziert werden, dass sie die Sicht des Fahrers auf die Straße nicht einschränkt und die Lichter, Signaleinrichtungen und Kennzeichen nicht verdeckt. Dies ist für die Sicherheit von entscheidender Bedeutung, damit andere Fahrer unsere Signale sehen können und wir ein volles Sichtfeld haben.