3 PktA,A1,A2Offizielle Nummer: 6520
Wie ist der Mindestabstand zwischen fahrenden Kolonnen von Krafträdern?

Erklärung
Richtige Antwort: 500 m.
Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes darf der Abstand zwischen fahrenden Kolonnen von Motorrädern (oder Personenkraftwagen) nicht weniger als 500 Meter betragen. Ein solcher Abstand ist erforderlich, um die Sicherheit und den Verkehrsfluss zu gewährleisten und insbesondere, um anderen Fahrzeugführern ein sicheres Überholen und Einscheren zwischen die einzelnen Kolonnen zu ermöglichen.