3 PktA,A1,A2Offizielle Nummer: 6521
Welchen Mindestabstand sollen Sie zum anderem Fahrzeug einhalten, wenn Sie in einem Stau im Tunnel hinter einem anderen Fahrzeug stehen?

Erklärung
Richtige Antwort: 5 m.
Gemäß dem Straßenverkehrsgesetz ist der Fahrzeugführer bei einem verkehrsbedingten Anhalten in einem Tunnel, wie beispielsweise dem auf dem Foto sichtbaren Stau, verpflichtet, einen Abstand von mindestens 5 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Diese Vorschrift dient dazu, Manövrierraum zu gewährleisten sowie den Rettungsdiensten im Gefahrenfall den Zugang zu erleichtern.