3 PktA,A1,A2Offizielle Nummer: 6521

Welchen Mindestabstand sollen Sie zum anderem Fahrzeug einhalten, wenn Sie in einem Stau im Tunnel hinter einem anderen Fahrzeug stehen?

Welchen Mindestabstand sollen Sie zum anderem Fahrzeug einhalten, wenn Sie in einem Stau im Tunnel hinter einem anderen Fahrzeug stehen?
Erklärung

Richtige Antwort: 5 m.

Gemäß dem Straßenverkehrsgesetz ist der Fahrzeugführer bei einem verkehrsbedingten Anhalten in einem Tunnel, wie beispielsweise dem auf dem Foto sichtbaren Stau, verpflichtet, einen Abstand von mindestens 5 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Diese Vorschrift dient dazu, Manövrierraum zu gewährleisten sowie den Rettungsdiensten im Gefahrenfall den Zugang zu erleichtern.