1 PktA,A1,A2Offizielle Nummer: 6592
In welcher Frist nach dem Kauf eines zugelassenen Kraftrades sind Sie verpflichtet, dem Landrat dies zu melden?

Erklärung
Richtige Antwort: In der Frist von 30 Tagen.
Gemäß den Vorschriften des Gesetzes über den Straßenverkehr ist der Eigentümer eines zugelassenen Fahrzeugs verpflichtet, dessen Erwerb innerhalb einer Frist von 30 Tagen dem Landrat zu melden. Diese Pflicht gilt für jedes auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen zugelassene Fahrzeug; die zuständige Behörde ist der Landrat, in dessen Amt (Landratsamt) die Meldung zu erfolgen hat.