1 PktA,A1,A2Offizielle Nummer: 6594
In welcher Frist sollen Sie dem Landrat melden, dass sich der Sachverhalt geändert hat und die Daten im Fahrzeugschein geändert sein müssen?

Erklärung
Richtige Antwort: Bis 30 Tagen.
Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts ist der Halter eines zugelassenen Fahrzeugs verpflichtet, die zuständige Behörde über eine Änderung des Sachverhalts zu benachrichtigen, die eine Aktualisierung der Daten in der Zulassungsbescheinigung erfordert. Für die Erfüllung dieser Pflicht ist eine Frist von 30 Tagen ab Eintritt der Änderung vorgesehen. Zu solchen Änderungen zählen beispielsweise die Änderung der Wohnanschrift des Halters, der Einbau einer Anhängerkupplung oder einer Gasanlage.