2 PktPTOffizielle Nummer: 7049
Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall ohne Tote oder Verletzte die Polizei rufen?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes besteht die Pflicht, die Polizei zu verständigen, nur bei einem Unfall mit Personenschaden (verletzten oder getöteten Personen). Wenn bei einem Verkehrsvorfall, wie in der dargestellten Situation, niemand verletzt wurde und es lediglich zu Sachschäden an Fahrzeugen kam, spricht man von einer Kollision, und die Beteiligten können die Angelegenheit ohne Einschaltung der Polizei regeln, z. B. durch das Verfassen einer gemeinsamen Erklärung.