2 PktPTOffizielle Nummer: 7051
Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall auf Verlangen einer anderen an diesem Unfall beteiligten Person Ihre Personaldaten angeben?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes ist jeder Teilnehmer eines Verkehrsunfalls verpflichtet, auf Verlangen einer anderen an diesem Vorfall beteiligten Person seine Personalien anzugeben. Dies ermöglicht die Identifizierung der Beteiligten und ist für weitere Maßnahmen, wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, erforderlich.
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Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall ohne Tote oder Verletzte die Polizei rufen?
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Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall dem Betroffenen notwendige Hilfe leisten, auch wenn Sie keine Berechtigungen eines medizinischen Rettungsdienstes haben?