2 PktPTOffizielle Nummer: 7051

Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall auf Verlangen einer anderen an diesem Unfall beteiligten Person Ihre Personaldaten angeben?

Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall auf Verlangen einer anderen an diesem Unfall beteiligten Person Ihre Personaldaten angeben?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes ist jeder Teilnehmer eines Verkehrsunfalls verpflichtet, auf Verlangen einer anderen an diesem Vorfall beteiligten Person seine Personalien anzugeben. Dies ermöglicht die Identifizierung der Beteiligten und ist für weitere Maßnahmen, wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, erforderlich.