2 PktPTOffizielle Nummer: 7052

Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall dem Betroffenen notwendige Hilfe leisten, auch wenn Sie keine Berechtigungen eines medizinischen Rettungsdienstes haben?

Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall dem Betroffenen notwendige Hilfe leisten, auch wenn Sie keine Berechtigungen eines medizinischen Rettungsdienstes haben?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts ist jeder Unfallbeteiligte gesetzlich verpflichtet, verletzten Personen die notwendige Hilfe zu leisten. Diese Pflicht obliegt jeder Person, unabhängig von ihren medizinischen Qualifikationen. Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat, weshalb im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Maßnahmen ergriffen werden müssen, z. B. das Rufen der Rettungsdienste und das Absichern der Unfallstelle.