2 PktPTOffizielle Nummer: 7053
Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall auf Verlangen des am Unfall beteiligten Straßenbahnpassagiers Ihre Personaldaten angeben?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Fahrzeugführer, der an einem Verkehrsunfall beteiligt war, verpflichtet, seine Personalien und Versicherungsdaten anzugeben. Diese Pflicht besteht gegenüber jeder anderen am Unfall beteiligten Person, und ein Fahrgast der Straßenbahn ist eine solche Person. Daher müssen auf Verlangen des Fahrgastes die erforderlichen Daten mitgeteilt werden.
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Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall dem Betroffenen notwendige Hilfe leisten, auch wenn Sie keine Berechtigungen eines medizinischen Rettungsdienstes haben?
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Kann die Amphetamineinnahme Neigungen zu risikobehafteten und aggressiven Verhaltensformen beim Straßenbahnführer verstärken?