2 PktPTOffizielle Nummer: 7053

Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall auf Verlangen des am Unfall beteiligten Straßenbahnpassagiers Ihre Personaldaten angeben?

Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall auf Verlangen des am Unfall beteiligten Straßenbahnpassagiers Ihre Personaldaten angeben?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Fahrzeugführer, der an einem Verkehrsunfall beteiligt war, verpflichtet, seine Personalien und Versicherungsdaten anzugeben. Diese Pflicht besteht gegenüber jeder anderen am Unfall beteiligten Person, und ein Fahrgast der Straßenbahn ist eine solche Person. Daher müssen auf Verlangen des Fahrgastes die erforderlichen Daten mitgeteilt werden.