2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2346
Bist dazu verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein, wenn du an einem so gekennzeichneten Fahrzeug vorbeifährst?
Beschreibung
Art. 58 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Das im Video gezeigte Fahrzeug ist mit einem blauen Schild mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet, was bedeutet, dass es eine Person mit Behinderung befördert. Gemäß Art. 58 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer beim Vorbeifahren an einem solchen Fahrzeug verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Falls erforderlich, müssen Sie anhalten, um der Person mit Behinderung ein sicheres Ein- oder Aussteigen zu ermöglichen.