2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2347

Ist in dieser Situation besondere Vorsicht zu wahren und ist gegebenenfalls das Fahrzeug anzuhalten?

Beschreibung

Art. 58 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, in dieser Situation müssen Sie besondere Vorsicht walten lassen. Das sichtbare Fahrzeug ist als für die Beförderung von Personen mit Behinderungen geeignet gekennzeichnet, und daneben steigt eine Person im Rollstuhl ein oder aus. Gemäß Art. 58 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer, der an einem solchen Fahrzeug vorbeifährt, verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und bei Bedarf anzuhalten.