3 PktC,C1Offizielle Nummer: 7198

Wie oft pro Woche kann die Tageslenkzeit des Fahrers, der Straßentransporte durchführt, auf 10 Stunden verlängert werden?

Wie oft pro Woche kann die Tageslenkzeit des Fahrers, der Straßentransporte durchführt, auf 10 Stunden verlängert werden?
Erklärung

Richtige Antwort: Zweimal pro Woche.

Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 beträgt die tägliche Lenkzeit 9 Stunden. Diese Vorschriften gestatten jedoch eine Verlängerung dieser Zeit auf maximal 10 Stunden, aber nicht häufiger als zweimal pro Woche. Die Arbeitszeit des Fahrers wird vom Tachografen aufgezeichnet, dem auf dem Foto abgebildeten Gerät.