3 PktC,C1Offizielle Nummer: 7199
Zu welcher Tätigkeit des Fahrers gehört die Aufsicht über dem Entladen?

Erklärung
Richtige Antwort: Andere Arbeit.
Gemäß dem Gesetz über die Arbeitszeit von Fahrern zählt zur Arbeitszeit des Fahrers nicht nur das Führen des Fahrzeugs, sondern auch die sogenannten "anderen Arbeiten". In diese Kategorie fallen alle Tätigkeiten, die mit der Durchführung des Straßentransports zusammenhängen, einschließlich des Be- und Entladens sowie der Überwachung dieser Tätigkeiten. Da die Überwachung des Entladens eine Pflicht des Fahrers ist, aber nicht das Führen des Fahrzeugs darstellt, wird sie eben als "andere Arbeit" eingestuft.