2 PktBOffizielle Nummer: 2402
Darf man aus dem Fahrzeug aussteigen, ohne sich zuvor vergewissert zu haben, dass man dadurch den Straßenverkehr nicht gefährdet?
Beschreibung
Art. 45 Abs. 1 Pkt. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Es ist verboten, aus dem Fahrzeug auszusteigen, ohne sich vorher zu vergewissern, dass dies keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Gemäß Art. 45 Abs. 1 Pkt. 3 des Straßenverkehrsgesetzes müssen sowohl der Fahrer als auch der Fahrgast Vorsicht walten lassen. Plötzliches Aussteigen, insbesondere zur Fahrbahnseite hin, kann zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug führen.