2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 10737
Soll der Fahrer das sog. "Reißverschlussverfahren" anwenden, falls keine Geschwindigkeitsminderung vorliegt?

Beschreibung
Art. 22. Abs. 4a - Straßenverkehrsgesetz
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das Prinzip des Reißverschlussverfahrens gilt ausschließlich unter Bedingungen einer erheblichen Geschwindigkeitsreduzierung auf der Fahrbahn, also in einer Stausituation. Wenn der Verkehr flüssig läuft, ist der Fahrer, der die Spur wechselt, verpflichtet, dem Fahrzeug auf der Spur, in die er einfahren möchte, nach den allgemeinen Regeln Vorrang zu gewähren. Gemäß Art. 22 Abs. 4a des Straßenverkehrsgesetzes schließt das Fehlen einer wesentlichen Verkehrsverlangsamung die Verpflichtung zur Anwendung dieser Regel aus.