2 PktD,D1Offizielle Nummer: 10827
Der Fahrer eines auf dem Territorium Polens zugelassenen Fahrzeugs sollte das Dokument bei sich haben und auf Verlangen eines berechtigten Organs zur Kontrolle vorlegen:
Erklärung
Richtige Antwort: Einbehaltsquittung des Fahrzeugscheins bzw. der temporären Bewilligung
Gemäß den geltenden Vorschriften ist der Führer eines in Polen zugelassenen Fahrzeugs nicht verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung mitzuführen, da diese Daten im zentralen Fahrzeugregister überprüft werden. Wird dieses Dokument jedoch einbehalten (z. B. aufgrund des schlechten technischen Zustands des Fahrzeugs), ist die erhaltene Bescheinigung der einzige Nachweis, der das Recht zur weiteren, vorübergehenden Nutzung des Fahrzeugs bestätigt. Aus diesem Grund muss der Fahrer diese bei sich führen und auf Verlangen der berechtigten Organe vorzeigen.