2 PktD,D1Offizielle Nummer: 10828

Die Mitführpflicht des in Polen ausgestellten Führerscheins gilt für:

Erklärung

Richtige Antwort: Es besteht solch eine Pflicht nicht, egal welche Fahrzeugart wir fahren.

Gemäß den geltenden Vorschriften ist ein Fahrzeugführer mit einem polnischen Führerschein nicht verpflichtet, dieses Dokument beim Führen eines Fahrzeugs auf dem Gebiet der Republik Polen mit sich zu führen. Die Organe der Straßenverkehrskontrolle überprüfen die Fahrberechtigung des Fahrzeugführers direkt im Zentralen Fahrerregister (CEPiK).