2 PktD,D1Offizielle Nummer: 10832
Der Polizist behält den Fahrzeugschein ein, falls er feststellt:
Erklärung
Richtige Antwort: dass die technische Untersuchung durch eine unbefugte Einheit durchgeführt wurde.
Gemäß Art. 132 Abs. 1 Pkt. 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr ist ein Polizeibeamter verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs einzubehalten, wenn er feststellt, dass die technische Untersuchung von einer Stelle durchgeführt wurde, die nicht über die entsprechenden Berechtigungen verfügt. Dies ist der Fall, da eine solche Untersuchung von Rechts wegen ungültig ist und ein Fahrzeug ohne eine gültige technische Untersuchung nicht zum Straßenverkehr zugelassen ist.