2 PktD,D1Offizielle Nummer: 10834

Der Fahrer eines auf dem Territorium der Republik Polen zugelassenen Fahrzeugs soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:

Erklärung

Richtige Antwort: ein seine Fahrerlaubnis bestätigendes Dokument, anders als der im Inland ausgestellte Führerschein.

Gemäß den geltenden Vorschriften ist ein Fahrzeugführer, der auf dem Hoheitsgebiet Polens unterwegs ist, nicht verpflichtet, einen im Inland ausgestellten Führerschein mit sich zu führen, da diese Daten im zentralen Fahrerregister überprüft werden. Diese Pflicht gilt jedoch weiterhin für im Ausland ausgestellte Dokumente, die zum Führen eines Fahrzeugs berechtigen, da diese nicht im polnischen System erfasst sind und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden müssen.