2 PktD,D1Offizielle Nummer: 10835

Der Fahrer eines auf dem Territorium der Republik Polen zugelassenen Fahrzeugs, der einen durch die Organe der Republik Polen ausgestellten Führerschein besitzt, soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:

Erklärung

Richtige Antwort: eine gültige Einbehaltsbestätigung des Führerscheins.

Gemäß den geltenden Vorschriften ist der Führer eines in Polen zugelassenen Fahrzeugs, der einen polnischen Führerschein besitzt, nicht verpflichtet, dieses Dokument mitzuführen. Wird dieses jedoch von einer zuständigen Behörde einbehalten, so wird die ausgestellte Bescheinigung zum alleinigen Nachweis der Fahrberechtigung und muss daher bei einer Kontrolle zur Vorlage mitgeführt werden.