2 PktD,D1Offizielle Nummer: 10841
Der Fahrer eines auf dem Territorium der Republik Polen zugelassenen Fahrzeugs, der eine durch die Organe der Republik Polen ausgestellte Fahrerlaubnis besitzt, soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:
Erklärung
Richtige Antwort: eine Bescheinigung über die durchgeführte technische Untersuchung mit einem positiven Ergebnis hinsichtlich der im Fahrzeug eingebauten Alkoholblockade.
Gemäß den geltenden Vorschriften muss ein Fahrer in Polen die Zulassungsbescheinigung und den polnischen Führerschein nicht mit sich führen, da diese Daten in einem zentralen Register verfügbar sind. Die Vorschriften verlangen jedoch, dass Dokumente, die nicht in diesem System erfasst sind, mitgeführt und vorgezeigt werden, wie zum Beispiel die Bescheinigung über die technische Untersuchung eines Fahrzeugs, das mit einer Alkohol-Wegfahrsperre ausgestattet ist. Dieses Dokument bestätigt die Rechtmäßigkeit des Führens des Fahrzeugs unter besonderen Bedingungen und muss bei einer Kontrolle vorgezeigt werden.
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Der Fahrer, der eine Testfahrt mit Verwendung eines professionellen Fahrzeugscheins ausführt, soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:
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Die ausbleibende Mitführung des im Inland ausgestellten Führerscheins während der PkW-Führung auf öffentlichen Straßen in Polen: