2 PktD,D1Offizielle Nummer: 10842
Die ausbleibende Mitführung des im Inland ausgestellten Führerscheins während der PkW-Führung auf öffentlichen Straßen in Polen:
Erklärung
Richtige Antwort: verursacht keine rechtlichen Konsequenzen.
Gemäß den geltenden Vorschriften wurde die Pflicht, den Führerschein auf dem Hoheitsgebiet Polens mit sich zu führen und bei einer Verkehrskontrolle vorzuzeigen, abgeschafft. Die Fahrberechtigung des Fahrzeugführers wird von den Beamten im Zentralen Fahrerregister überprüft. Daher stellt das Fehlen des physischen Dokuments beim Führen eines Fahrzeugs keine Ordnungswidrigkeit mehr dar und zieht keine rechtlichen Konsequenzen nach sich.
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Der Fahrer eines auf dem Territorium der Republik Polen zugelassenen Fahrzeugs, der eine durch die Organe der Republik Polen ausgestellte Fahrerlaubnis besitzt, soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:
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Der Fahrer eines auf dem Territorium der Republik Polen zugelassenen Fahrzeugs, der eine durch die Organe der Republik Polen ausgestellte Fahrerlaubnis besitzt, soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen: