2 PktD,D1Offizielle Nummer: 10842

Die ausbleibende Mitführung des im Inland ausgestellten Führerscheins während der PkW-Führung auf öffentlichen Straßen in Polen:

Erklärung

Richtige Antwort: verursacht keine rechtlichen Konsequenzen.

Gemäß den geltenden Vorschriften wurde die Pflicht, den Führerschein auf dem Hoheitsgebiet Polens mit sich zu führen und bei einer Verkehrskontrolle vorzuzeigen, abgeschafft. Die Fahrberechtigung des Fahrzeugführers wird von den Beamten im Zentralen Fahrerregister überprüft. Daher stellt das Fehlen des physischen Dokuments beim Führen eines Fahrzeugs keine Ordnungswidrigkeit mehr dar und zieht keine rechtlichen Konsequenzen nach sich.