2 PktD,D1Offizielle Nummer: 10843
Der Fahrer eines auf dem Territorium der Republik Polen zugelassenen Fahrzeugs, der eine durch die Organe der Republik Polen ausgestellte Fahrerlaubnis besitzt, soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:
Erklärung
Richtige Antwort: ein die Kalibrierung der Alkoholblockade bestätigendes Dokument, falls ihr Einbau aus seinem Führerschein resultiert.
Seit der Digitalisierung der Daten müssen Fahrzeugführer in Polen den physischen Führerschein oder die Zulassungsbescheinigung nicht mehr mit sich führen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Führerschein eine Beschränkung (Code 69) enthält, die dazu verpflichtet, ein Fahrzeug ausschließlich mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkohol-Interlock) zu führen. In diesem Fall muss der Fahrzeugführer ein Dokument über die ordnungsgemäße Kalibrierung des Geräts mit sich führen und bei einer Kontrolle vorzeigen, was als Nachweis für dessen Funktionsfähigkeit und die Rechtmäßigkeit der Nutzung dient.