2 PktAMOffizielle Nummer: 11086
Sie möchten auf die linke Spur wechseln. Sollen Sie den auf der linken Spur fahrenden Fahrzeugen Vorrang gewähren?
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Der Fahrzeugführer ist beim Wechsel des befahrenen Fahrstreifens verpflichtet, dem Fahrzeug Vorrang zu gewähren, das auf dem Fahrstreifen fährt, auf den er einfahren will. Dieses Manöver ist mit besonderer Vorsicht durchzuführen, wobei sicherzustellen ist, dass kein anderer Fahrzeugführer gezwungen wird, die Fahrtrichtung oder die Geschwindigkeit zu ändern.
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Falls der Landrat einen Verwaltungsbescheid über den Einbehalt des Führerscheins Klasse A für 3 Monate erteilte, dann - da die Mitführpflicht des Führerscheins während der Motorradfahrt nicht besteht -
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Sie möchten auf die linke Spur wechseln. Haben Sie Vorrang vor Fahrzeugen, die auf dieser Spur fahren?