2 PktBOffizielle Nummer: 2501

Ist man beim Rückwärtsfahren dazu verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein?

Beschreibung

Art. 23 Abs. 1 Pkt. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das Rückwärtsfahren erfordert immer besondere Vorsicht. Gemäß Art. 23 Abs. 1 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer verpflichtet, einem anderen Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer Vorrang zu gewähren und zu prüfen, ob sich hinter dem Fahrzeug kein Hindernis befindet. Bei Bedarf sollte man sich die Hilfe einer anderen Person sichern, was unterstreicht, wie riskant dieses Manöver ist.