1 PktAMOffizielle Nummer: 11250
Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, sollen Sie dem Betroffenen erste Hilfe leisten?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Jeder Teilnehmer eines Verkehrsunfalls mit Verletzten ist gesetzlich verpflichtet, den Opfern die notwendige Hilfe zu leisten und den medizinischen Rettungsdienst zu rufen. Diese Pflicht ergibt sich direkt aus den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes. Genau aus diesem Grund gehört der auf dem Foto abgebildete Verbandkasten zur Pflichtausstattung eines Fahrzeugs.