1 PktAMOffizielle Nummer: 11251
Sollen Sie in geschlossener Ortschaft an einer Stelle, wo das Parken verboten ist, Ihr Parken wegen einer Panne signalisieren?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung legen dem Fahrzeugführer die Pflicht auf, das Halten eines Fahrzeugs aufgrund einer Panne oder eines Unfalls zu signalisieren, wenn dies innerhalb geschlossener Ortschaften an einer Stelle geschieht, an der das Halten verboten ist. Eine solche Signalisierung besteht aus dem Einschalten der Warnblinkanlage und dem Aufstellen des Warndreiecks hinter dem Fahrzeug. Die auf dem Foto gezeigte Situation ist ein Beispiel für die korrekte Erfüllung dieser Pflicht.