1 PktAMOffizielle Nummer: 11254

Darf der am Verkehrsunfall Betroffene die persönlichen Daten des Täters verlangen?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Gemäß dem Straßenverkehrsgesetz ist jeder Unfallbeteiligte verpflichtet, auf Verlangen einer anderen am Unfall beteiligten Person seine Personalien sowie die Daten des Versicherers anzugeben. Im Zusammenhang mit dieser Pflicht hat der Geschädigte das Recht, diese Informationen zu verlangen, da sie für die Geltendmachung eventueller Schadensersatzansprüche erforderlich sind.