3 PktA,B,C,D,A1,A2Offizielle Nummer: 13401

Sollte man beim Vorbeifahren an einem mit einem solchen Schild gekennzeichneten Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage, aus dem eine behinderte Person aussteigt, besondere Vorsicht walten lassen und gegebenenfalls anhalten?

Sollte man beim Vorbeifahren an einem mit einem solchen Schild gekennzeichneten Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage, aus dem eine behinderte Person aussteigt, besondere Vorsicht walten lassen und gegebenenfalls anhalten?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Die am Fahrzeug sichtbare blaue Tafel mit dem Rollstuhlsymbol weist darauf hin, dass das Fahrzeug behinderte Personen befördert. Gemäß Art. 58 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes sind Sie beim Umfahren eines solchen Fahrzeugs, wenn eine behinderte Person ein- oder aussteigt, verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und gegebenenfalls anzuhalten, um ihr ein sicheres Überqueren zu ermöglichen.