1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2990

Sollen Sie in dieser Sitauation am Unfallort bleiben?

Beschreibung

Gesetz vom 20. Juni 1997, Recht des Straßenverkehrs (GBl. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie Art. 44 Abs. 2 und 3
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, als Beteiligter oder Zeuge eines Unfalls, bei dem eine Person verletzt wurde, sind Sie verpflichtet, am Unfallort zu bleiben. Gemäß Art. 44 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie den Verletzten Hilfe leisten und auf das Eintreffen der entsprechenden Dienste warten.