1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3669
Hat der an dem Verkehrsunfall beteiligte Fahrzeuglenker die Pflicht, den Unfallopfern die notwendige Hilfe zu leisten?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 Pkt. 1 und Abs. 3 des Gesetzes "Straßenverkehrsgesetz" (konsolidierte Fassung GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das ist eine unbedingte rechtliche und moralische Pflicht. Gemäß Art. 44 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Fahrer den Unfallopfern die notwendige Hilfe leisten. Es ist zu beachten, dass unterlassene Hilfeleistung für eine Person, deren Leben oder Gesundheit in Gefahr ist, eine Straftat gemäß Art. 162 des Strafgesetzbuches darstellt, die mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.
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Sollen Sie, wenn Sie sich dem Straßenbahnübergang nähern, vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug kommt?
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Als Fahrzeuglenker waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt, in dem es Verletzte gibt. Haben Sie die Pflicht, das Fahrzeug von dem Unfallort zu entfernen, damit es den Verkehr nicht behindert?