1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3669

Hat der an dem Verkehrsunfall beteiligte Fahrzeuglenker die Pflicht, den Unfallopfern die notwendige Hilfe zu leisten?

Hat der an dem Verkehrsunfall beteiligte Fahrzeuglenker die Pflicht, den Unfallopfern die notwendige Hilfe zu leisten?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 Pkt. 1 und Abs. 3 des Gesetzes "Straßenverkehrsgesetz" (konsolidierte Fassung GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das ist eine unbedingte rechtliche und moralische Pflicht. Gemäß Art. 44 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Fahrer den Unfallopfern die notwendige Hilfe leisten. Es ist zu beachten, dass unterlassene Hilfeleistung für eine Person, deren Leben oder Gesundheit in Gefahr ist, eine Straftat gemäß Art. 162 des Strafgesetzbuches darstellt, die mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.