1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3670
Als Fahrzeuglenker waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt, in dem es Verletzte gibt. Haben Sie die Pflicht, das Fahrzeug von dem Unfallort zu entfernen, damit es den Verkehr nicht behindert?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 Pkt. 2) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, im Falle eines Unfalls mit Verletzten dürfen die Fahrzeuge auf keinen Fall bewegt werden. Gemäß Art. 44 Abs. 1 Pkt. 3 des Straßenverkehrsgesetzes müssen die Positionen der Fahrzeuge unverändert bleiben, um keine Spuren zu verwischen und der Polizei die Ermittlung des Unfallhergangs nicht zu erschweren. Die Pflicht, die Fahrzeuge von der Straße zu entfernen, gilt nur bei Kollisionen, bei denen niemand verletzt wurde.