1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3672
Sie waren an einem Verkehrsunfall beteiligt, in dem es Verletzte gibt. Haben Sie die Pflicht, an der Unfallstelle zu bleiben?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 Pkt. 3 und Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 "Straßenverkehrsgesetz" (konsolidierte Fassung GBl. von 2012, Pos. 1137).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das ist eine unbedingte Pflicht für jeden Teilnehmer eines Unfalls, bei dem es Verletzte gibt. Gemäß Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss man am Unfallort bleiben, es sei denn, das Rufen von Hilfe oder das Leisten von Erster Hilfe erfordert ein Verlassen des Ortes. Fahrerflucht ist eine Straftat und hat sehr ernste rechtliche Konsequenzen.
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Als Fahrzeuglenker waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt, in dem es Verletzte gibt. Haben Sie die Pflicht, das Fahrzeug von dem Unfallort zu entfernen, damit es den Verkehr nicht behindert?
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Als Fahrzeuglenker waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt. Dürfen Sie die Unfallstelle verlassen, nachdem Sie den Verletzten Hilfe geleistet haben, aber die Polizei nocht nicht gekommen ist?