1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3673
Als Fahrzeuglenker waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt. Dürfen Sie die Unfallstelle verlassen, nachdem Sie den Verletzten Hilfe geleistet haben, aber die Polizei nocht nicht gekommen ist?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 Pkt. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 "Straßenverkehrsgesetz" (konsolidierte Fassung GBl. von 2012, Pos. 1137 mit spät. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, Sie dürfen den Ort eines Unfalls, bei dem es Verletzte gibt, nicht verlassen. Gemäß Art. 44 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer verpflichtet, bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort zu bleiben. Die einzige Ausnahme ist, sich zu entfernen, um die Rettungsdienste zu rufen, aber auch dann müssen Sie unverzüglich zurückkehren.
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Sie waren an einem Verkehrsunfall beteiligt, in dem es Verletzte gibt. Haben Sie die Pflicht, an der Unfallstelle zu bleiben?
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Als Fahrzeuglenker waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt, in dem eine Person ums Leben gekommen ist. Haben Sie die Pflicht, am Unfallort zu bleiben?