1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3673

Als Fahrzeuglenker waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt. Dürfen Sie die Unfallstelle verlassen, nachdem Sie den Verletzten Hilfe geleistet haben, aber die Polizei nocht nicht gekommen ist?

Als Fahrzeuglenker waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt. Dürfen Sie die Unfallstelle verlassen, nachdem Sie den Verletzten Hilfe geleistet haben, aber die Polizei nocht nicht gekommen ist?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 Pkt. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 "Straßenverkehrsgesetz" (konsolidierte Fassung GBl. von 2012, Pos. 1137 mit spät. Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, Sie dürfen den Ort eines Unfalls, bei dem es Verletzte gibt, nicht verlassen. Gemäß Art. 44 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer verpflichtet, bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort zu bleiben. Die einzige Ausnahme ist, sich zu entfernen, um die Rettungsdienste zu rufen, aber auch dann müssen Sie unverzüglich zurückkehren.