1 PktBOffizielle Nummer: 3785

Welcher der genannten Mängel macht eine sichere Benutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr unmöglich?

Beschreibung

Art. 66 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (d.h.: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Punkt 3 der Verordnung des Ministers für Verkehr, Bau und Seewirtschaft vom 26. Juni 2012 über den Umfang und die Art der Durchführung von technischen Fahrzeuguntersuchungen und die Muster der bei diesen Untersuchungen verwendeten Dokumente (Pos. 996).
Erklärung

Richtige Antwort: Durchgebrannte Glühlampe des hinteren linken Blinkers.

Jeder Defekt an der Außenbeleuchtung, z. B. eine durchgebrannte Glühbirne des Abblendlichts, Bremslichts oder Blinkers, macht eine sichere Benutzung des Fahrzeugs unmöglich. Gemäß Art. 66 des Straßenverkehrsgesetzes muss ein Fahrzeug so gewartet werden, dass es andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Eine defekte Beleuchtung macht Sie unsichtbar oder Ihre Absichten für andere unleserlich, was ein ernstes Kollisionsrisiko darstellt.