2 PktA,B,AM,A1,A2,B1Offizielle Nummer: 6172
Sollen Sie den Fußgängern einen mindestens 2,5 m breiten Durchgang gewähren, wenn Sie ein Fahrzeug auf dem Bürgersteig anhalten?
Beschreibung
Art. 47 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, die Vorschriften verlangen, dass für Fußgänger ein Gehweg von mindestens 1,5 Metern Breite freigelassen wird, nicht 2,5 Meter. Gemäß Art. 47 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Halten oder Parken auf dem Gehweg erlaubt, sofern für den Fußgängerverkehr ein Streifen von mindestens 1,5 m Breite verbleibt.
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Dürfen Sie das Fahrzeug hinter diesem Zeichen an einer beliebigen Stelle auf dem Fahrbahn parken, wenn dies den Verkehr nicht behindert?
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Dürfen Sie ein Fahrzeug auf dem Bürgersteig anhalten und 2 m breiten Durchgang belassen, wenn dies den Fußgängerverkehr behindern wird?