2 PktA,B,AM,A1,A2,B1Offizielle Nummer: 6172

Sollen Sie den Fußgängern einen mindestens 2,5 m breiten Durchgang gewähren, wenn Sie ein Fahrzeug auf dem Bürgersteig anhalten?

Beschreibung

Art. 47 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, die Vorschriften verlangen, dass für Fußgänger ein Gehweg von mindestens 1,5 Metern Breite freigelassen wird, nicht 2,5 Meter. Gemäß Art. 47 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Halten oder Parken auf dem Gehweg erlaubt, sofern für den Fußgängerverkehr ein Streifen von mindestens 1,5 m Breite verbleibt.