2 PktA,B,AM,A1,A2,B1Offizielle Nummer: 6173
Dürfen Sie ein Fahrzeug auf dem Bürgersteig anhalten und 2 m breiten Durchgang belassen, wenn dies den Fußgängerverkehr behindern wird?

Beschreibung
Art. 49 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die Vorschriften (Art. 47 Abs. 1 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes) stellen zwei Bedingungen auf, die gleichzeitig erfüllt sein müssen, um ein Fahrzeug auf dem Gehweg anhalten zu dürfen. Es muss eine Mindestbreite von 1,5 Metern für Fußgänger freigelassen werden, und das Fahrzeug darf ihren Verkehr nicht behindern. In dieser Situation ist die zweite Bedingung nicht erfüllt, daher ist das Anhalten verboten, auch wenn mehr als 1,5 m freier Platz vorhanden ist.