1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6225
Sollen Sie in dieser Situation von Fernlicht auf Abblendlicht umschalten?
Beschreibung
Art. 51 Abs. 3 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, wenn Sie sich einem vorausfahrenden Fahrzeug nähern, sind Sie verpflichtet, von Fernlicht auf Abblendlicht umzuschalten. Ihr Fernlicht würde in den Spiegeln des vorausfahrenden Autos reflektiert werden und dessen Fahrer blenden, was eine Gefahr darstellt. Diese Pflicht ergibt sich aus den Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes.