1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6226

Gilt die Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren, nur in der Winterperiode?

Gilt die Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren, nur in der Winterperiode?

Beschreibung

Art. 51 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, die Pflicht zur Verwendung des Abblendlichts beim Fahren unter normalen Sichtverhältnissen gilt rund um die Uhr und das ganze Jahr über. Gemäß Art. 51 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Zweck dieser Vorschrift, die Sichtbarkeit des Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer ständig zu verbessern. Die auf dem Bild sichtbare grüne Kontrollleuchte signalisiert, dass genau diese Lichter eingeschaltet sind.