1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6292

Dürfen Sie bei einem Unfall mit Verletzten, an dem Sie beteiligt sind, sich vom Unfallort entfernen, nachdem Sie die Rettungsdienste angerufen haben?

Dürfen Sie bei einem Unfall mit Verletzten, an dem Sie beteiligt sind, sich vom Unfallort entfernen, nachdem Sie die Rettungsdienste angerufen haben?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein. Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten ist der Beteiligte unbedingt verpflichtet, bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort zu bleiben. Dies ergibt sich aus Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes. Das bloße Rufen der Rettungsdienste entbindet nicht von dieser Pflicht, und das Verlassen des Unfallortes wird als Fahrerflucht behandelt und hat sehr ernste rechtliche Konsequenzen.