1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6292
Dürfen Sie bei einem Unfall mit Verletzten, an dem Sie beteiligt sind, sich vom Unfallort entfernen, nachdem Sie die Rettungsdienste angerufen haben?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten ist der Beteiligte unbedingt verpflichtet, bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort zu bleiben. Dies ergibt sich aus Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes. Das bloße Rufen der Rettungsdienste entbindet nicht von dieser Pflicht, und das Verlassen des Unfallortes wird als Fahrerflucht behandelt und hat sehr ernste rechtliche Konsequenzen.