1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6293
Sind Sie verpflichtet bei einem Unfall mit Toten, an dem Sie beteiligt sind, nach der Benachrichtigung der Rettungsdienste am Unfallort zu bleiben?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Gemäß Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer bei einem Unfall mit Opfern (Toten oder Verletzten) verpflichtet, am Unfallort zu bleiben. Das Verlassen des Ortes ist ausnahmsweise erlaubt, z. B. um Hilfe zu rufen, wonach man unverzüglich zurückkehren muss. Das eigenmächtige Verlassen des Ortes eines solchen Unfalls wird als Fahrerflucht behandelt und stellt eine Straftat dar.
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Dürfen Sie bei einem Unfall mit Verletzten, an dem Sie beteiligt sind, sich vom Unfallort entfernen, nachdem Sie die Rettungsdienste angerufen haben?
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Dürfen Sie bei einem Unfall mit Verletzten, an dem Sie beteiligt sind, das Fahrzeug von der Unfallstelle entfernen, damit der Verkehr nicht gehindert wird?