1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6294
Dürfen Sie bei einem Unfall mit Verletzten, an dem Sie beteiligt sind, das Fahrzeug von der Unfallstelle entfernen, damit der Verkehr nicht gehindert wird?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 Punkt 2) und 3) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Absolut nicht. Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Toten gilt ein striktes Verbot, die Fahrzeuge zu bewegen, bis die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Gemäß Art. 44 Abs. 2 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Feststellung des Unfallhergangs erschweren könnten. Die Fahrzeuge dürfen nur im Falle einer Kollision, d. h. eines Unfalls ohne Opfer, von der Straße entfernt werden.