1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6295

Sollen Sie bei Beteiligung an einem Unfall mit Verletzten das Fahrzeug an der Unfallstelle lassen?

Sollen Sie bei Beteiligung an einem Unfall mit Verletzten das Fahrzeug an der Unfallstelle lassen?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Toten ist der Beteiligte verpflichtet, das Fahrzeug am Unfallort zu belassen. Gemäß Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes dürfen keine Handlungen vorgenommen werden, die die Feststellung des Unfallhergangs erschweren könnten. Das Bewegen des Fahrzeugs könnte Spuren und Beweise zerstören, die für die Polizei von entscheidender Bedeutung sind.