1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6308
Sollen Sie ein Fahrzeug, das durch eine technische Störung liegen geblieben ist, vom Übergang unverzüglich entfernen und soweit dies möglich ist, den Lokomotivführer warnen?

Beschreibung
Art. 28 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, im Falle einer Panne auf einem Bahnübergang hat der Fahrer die unbedingte Pflicht, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Katastrophe zu verhindern. Gemäß Art. 28 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes muss das Fahrzeug unverzüglich von den Gleisen entfernt werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Lokführer sofort vor der Gefahr gewarnt werden.