1 PktA,B,C,D,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6307

Soll das Parken eines beschädigten Fahrzeugs auf einer für den Verkehr gesperrten Fläche entsprechend angekündigt werden?

Soll das Parken eines beschädigten Fahrzeugs auf einer für den Verkehr gesperrten Fläche entsprechend angekündigt werden?

Beschreibung

Art. 50 Abs. 2 Pkt. 2) Buchst. b) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Im Falle einer Fahrzeugpanne auf anderen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften muss das Halten durch Einschalten der Warnblinkanlage signalisiert werden. Wenn das Fahrzeug keine Warnblinkanlage besitzt, sind die Standlichter zu verwenden und ein Warndreieck hinter oder auf dem Fahrzeug in einer Höhe von bis zu 1 Meter aufzustellen.