1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6306

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, das Parken des beschädigten Fahrzeugs auf einer Straße, die keine Schnellstraße ist, zu signalisieren, wenn das Fahrzeug aus genügender Entfernung erkennbar ist?

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, das Parken des beschädigten Fahrzeugs auf einer Straße, die keine Schnellstraße ist, zu signalisieren, wenn das Fahrzeug aus genügender Entfernung erkennbar ist?

Beschreibung

Art. 50 Abs. 1 Pkt. 2 Buchstabe a des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Der Fahrer sollte das Halten des Fahrzeugs aufgrund einer Panne oder eines Unfalls auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften signalisieren, wenn das Fahrzeug an einer verbotenen Stelle auf der Fahrbahn oder am Straßenrand anhält und nicht gut sichtbar ist.