1 PktB,C,D,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6315

Dürfen Sie, wenn Sie an einen Unfallort gelangen, diesen auf diese Weise absichern, dass Sie Ihr Auto mit eingeschalteter Warnblinkanlage entsprechend aufstellen?

Dürfen Sie, wenn Sie an einen Unfallort gelangen, diesen auf diese Weise absichern, dass Sie Ihr Auto mit eingeschalteter Warnblinkanlage entsprechend aufstellen?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 1 Pkt. 2 und art. 50 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137) Schulungsprogramm
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, dies ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine grundlegende Pflicht jedes Zeugen eines Verkehrsunfalls. Die Sicherung der Unfallstelle durch entsprechende Positionierung des Fahrzeugs und Einschalten der Warnblinkanlage dient dazu, andere Fahrer vor der Gefahr zu warnen und weitere Kollisionen zu verhindern. Dies ist der erste und entscheidende Schritt vor der Hilfeleistung für Verletzte und ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen der Verkehrssicherheit sowie aus Art. 44 des Straßenverkehrsgesetzes.